Alle Bereiche, mit denen die Betroffenen im Schulalltag konfrontiert sind.
Im Schulalltag ist es wichtig, nicht nur die Noten zu sehen, sondern auch das Bemühen. Legasthene Schüler haben oft andere Qualitäten, die im Schulalltag nicht unbedingt gefordert sind. Deshalb muss man sie fördern, um ihnen einen ihren Kompetenzen entsprechenden Schulabschluss zu ermöglichen. Durchsuchen Sie mal das Internet nach berühmten Legasthenikern, Sie werden staunen.
Lese-Rechtschreib-Störung betrifft alle Fächer, nicht nur die Sprachen.
Die verschiedenen Fehlerarten findet man hier.
Ist mein/das Kind betroffen? Folgende Auffälligkeiten können ein Anzeichen für eine Teilleistungsstörung sein:
Lesen
Schreiben
allgemeine sprachliche Defizite
Sonstiges
Umsetzen der im Nachteilsausgleich angegebenen Inhalte und pädagogische Freiräume nutzen. Fördern und fordern.
Bei Leistungsnachweisen müssen die im Nachteilsausgleich angegebenen Punkte (Zeitzuschlag, vergrößertes Schriftbild, ...) umgesetzt werden, wobei dies in Absprache mit Schüler und Eltern geschehen sollte (Will er überhaupt ein vergrößertes Schriftbild?).
Wie man den Zeitzuschlag organisieren kann, kommt auf die Gegebenheiten vor Ort an:
Fachbegriffe müssen nicht richtig geschrieben werden.
Es ist nicht immer leicht, zwischen Rechtschreib- und Grammatikfehler zu unterscheiden:
week - weak
Ich liebe ihm
We have eat at five o'clock. (eat - tea)
Es gibt keine Korrekturschablone, die Fehlereinschätzung und Bewertung hängt vom Problembewusstsein der Lehrkraft ab.
Die Korrektur sollte zweifarbig geschehen, sodass Schüler und Eltern erkennen, dass der Notenschutz umgesetzt wird.
Es sollten beide Noten (mit und ohne Nachteilsausgleich) vermerkt sein, sodass Eltern leichter entscheiden können, evtl. auf den Notenschutz zu verzichten.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind für alle Schularten bindend und werden im 4. Teil der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Wer sich das ausführlich anschauen will, kann sich das kostenlose Handbuch Individuelle Unterstützung | Nachteilsausgleich | Notenschutz runterladen.
Pädagogische, didaktisch-methodische und schulorganisatorische Maßnahmen, außerhalb der Leistungsfeststellung (wie z.B. individuelle Erläuterung von Arbeitsanweisungen, Differenzierung bei Hausaufgaben, Zulassen oder Bereitstellen besonderer Arbeitsmittel, wenn dies von Lehrkräften empfohlen wird.)
Keine Zeugnisbemerkung
Veränderung der Rahmenbedingungen bei Leistungserhebungen, wobei die für alle Prüflinge geltenden wesentlichen Leistungsanforderungen gewahrt bleiben (Zeitzuschlag, Ersetzung von mündlichen durch schriftliche Leistungen und umgekehrt, Zulassen spezieller Arbeitsmittel, Vorlesen von Aufgabenstellungen, Aufgabenstellung in veränderter Schriftgröße etc.)
Keine Zeugnisbemerkung
Veränderung der Maßstäbe bei Bewertung von Leistungsnachweisen und Veränderung der Notenbildung (Nichtbewertung von Leistungen im Lesen (Vorlesen) und/oder Rechtschreiben, veränderte Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen.
Zeugnisbemerkung
In seltenen Fällen kommt es vor, dass Schüler eine bessere Note erzielen würden, wenn die Rechtschreibung gewertet werden würde. Wird der Notenschutz dann angewendet, widerspricht dies dem eigentlichen Charakter, die Rechtschreibleistung muss somit bewertet werden. Der Notenschutz darf dem Schüler nicht zum Nachteil gereichen.
Mit Einsatz und Fleiß können von Legasthenie (oder Dyskalkulie) betroffene Schüler*innen jeden Schulabschluss bewältigen, auch wenn sie dafür wahrscheinlich etwas mehr arbeiten müssen als nicht betroffene Kinder. Wenn alle Beteiligten gut zusammenarbeiten und jeder seine Pflichten wahrnimmt - und nicht nur die Rechte - steht dem nichts im Wege.
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