Dyskalkulie
Rechenstörung / Rechenschwäche

Von Rechenstörung bzw. Rechenschwäche betroffene Schüler*innen haben keinen schulrechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich oder Notenschutz. 

Es gibt keine schulrechtliche Zugeständnisse, jedoch kann im Rahmen der individuellen Unterstützung Hilfestellung gegeben werden. Dies hängt jedoch vom Problembewusstsein der Lehrkraft ab.

 

Fragen zum Umgang mit Dyskalkulie im Schulalltag? Für Mathematikfachschaften und/oder -seminare kommen wir gerne zu Ihnen an die Schule.

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